Der Glasfaser-Netzbetreiber hat üblicherweise im Gebiet einer Gemeinde einen oder mehrere Vermittlungsknoten verteilt, die für die örtliche Weiterleitung der Internet-Kommunikation sorgen. Beispielsweise in Zorneding wurde einer der Knoten in der Herzog-Arnulf-Straße (Siedlung am Daxenberg) aufgestellt und der zweite in Pöring in der Georg-Münch-Straße (siehe auch Bericht in unserem Hompage-Blog unter diesem Link). Beide Knoten sind miteinander verkabelt und von einem der Knoten geht es auch per Glasfaser ins Fernnetz. Von beiden Knoten aus geht es unterirdisch mit dicken Glasfaserkabeln in die verschiedenen Ortsteile zu kleineren Verteilerkästen. Im öffentlichen Bereich von Zorneding wurden hierzu die Leitungen in der Regel im Gehweg in 40 cm Tiefe verlegt. Von den Verteilerkästen aus erfolgt schließlich die Verschaltung der Hausanschluss-Glasfasern mit Hilfe von ca. 7 mm dünnen Leerrohren.
Von der Grundstücksgrenze zum Haus
An der Grundstücksgrenze zum jeweilen Teilnehmer wird in der Regel eine Glasfaser-Abzweigung mit Hilfe der „Spleißtechnik“ realisiert. In jedes Haus gehen dann je nach Hausgröße mehrere Glasfasern zum Hausübergabepunkt (HÜP). Hierzu werden die Glasfasern auf dem Privatgrundstück in der Regel in 40-80 cm Tiefe zum Haus geführt – dank einer speziellen Bohr- oder Erdraketentechnik erfolgt dies meist ohne Aufgrabungs-Arbeiten – nur an einzelnen Stellen muss der der Boden kurz aufgegraben werden. Wie eine solche Erdraketenarbeit erfolgt, hat beispielsweise Peter Pernsteiner in einem netten YouTube-Reportagevideo über die Arbeiten vor seiner Haustüre in Zorneding festgehalten, das hier abrufbar ist: https://youtu.be/nTVbO5M0ciU
Übergabepunkt im Haus
Der Hausübergabepunkt (HÜP) befindet sich im Inneren des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zu einer Hausmauer-Durchbohrung. Auf dem Privatgrundstück muss lediglich unmittelbar vor dieser Mauer-Durchbohrung auf einer Fläche von etwa einem Quadratmeter aufgegraben werden. Die erforderlichen Aufgrabungen sind in der Regel bereits nach einem Tag wieder verschlossen und auch der Boden wird meist am selben Tag wieder hergestellt – das gilt auch bei Pflasterungen vor dem Haus. Zudem wurde betont, dass die Durchbohrung wasserdicht versiegelt wird.
Wo der Hausübergabepunkt sein soll, wird im Vorfeld gemeinsam zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden in einem “Hausbegehungstermin” abgesprochen.
Vom HÜP zum Netzabschlussgerät
Innerhalb des Gebäudes werden dann am Hausübergabepunkt ein oder mehrere Fasern zu einer oder mehreren Wohnungen verlegt – wahlweise in Leerrohren oder in Kabelkanälen. Diese Leerrohre oder Kabelkanäle müssen vom Teilnehmer rechtzeitig vorher realisiert werden – für diese Arbeiten steht Ihnen die Firma Birnstiel EDV & Kommunikation gerne zur Verfügung.
Die maximale Glasfaserlänge vom Hausübergabepunkt zum Netzabschlussgerät in der jeweiligen Wohnung beträgt in der Regel 20 Meter – je nach Netzbetreiber sind auch größere Entfernungen üebrbrückbar. Am Netzabschlussgerät (NT = Network-Terminator) wird schließlich der Internet-Router mit Hilfe eines Netzwerkkabels angeschlossen. Je nach gebuchtem Tarif erhält der Teilnehmer per Glasfaser eine Download-Datenrate von bis zu 1 GBit/s direkt in seine Wohnung. Im Gegensatz zu einem DSL- oder V-DSL-Internetanschluss stehen für den Daten-Upload nicht nur 20 % der Downlaod-Datenrate zur Verfügung, sondern je nach Netzbetreiber 50 % und mehr.
Für die Verlegung des Glasfaser-Anschlusskabels vom HÜP zum NT muss der Kunde auf eigene Kosten einen durchgehenden Leitungsweg zur Verfügung stellen, für den es bei vielen Netzbetreibern üblicher Weise zwei Möglichkeiten gibt:
– Ein glattes Leerrohr mit mindestens 17,4 mm Millimetern Innendurchmesser
– Einen Kabelkanal mit mindestens 15 x 15 mm
In beiden Fällen muss allerdings vom Kunden sichergestellt sein, dass der Biegeradius für das Glasfaserkabel in Ecken mindestens 60 mm beträgt, damit das Kabel nicht geknickt oder übermäßig strapaziert werden kann.
Bei einigen Netzbetreibern ist es auch möglich, dass beispielsweise Birnstiel EDV & Kommunikation ein 7 mm dünnes Leerrohr verlegen darf und in dieses direkt eine Glasfaser “einblasen” kann sowie vor Ort die entsprechenden Steckverbinder mittels “Spleißtechnik” realisiert.
Erlaubnis vom Vermieter
Wer als Mieter einen Glasfaseranschluss haben will, muss noch ein kleines bürokratisches Hindernis überwinden, weil man in der Regel dann eine Grundstückseigentümererklärung parat haben sollte, um Diskussionen bei den späteren Anschlussarbeiten zu vermeiden. Diese Erklärung ist aber ein sehr einfaches und überschaubares Formular, das man beispielsweise bei Deutsche Glasfaser hier als PDF-Datei downloaden kann.
Einen netten Überblick über die Verlegung der Glasfasern vom Vermittlungsknoten bis in die Wohnung gibt es beispielsweise in diesem Infovideo von Deutsche Glasfaser auf YouTube: https://youtu.be/-dZseCJes7E
Wer mal sehen will, wie die Tiefbauarbeiten für den Vermittlungsknoten, die Glasfaserverlegung innerhalb der Ortschaft und die Realisierung eines Hausanschlusses in der Praxis ablaufen, findet dies unter folgendem Link in einem 2:26 Minuten langen YouTube-Video von Deutsche Glasfaser: https://youtu.be/iUCFFPCZ-FA